Reisebedingungen für den VIEL PASS
Sehr geehrter Gast,
die Allgäu-Walser-Service GmbH - nachfolgend „AWS“ abgekürzt - bietet Ihnen den VIEL PASS als Pauschalreise an. Vor Ihrer Buchung bitten wir Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Gast - entsprechend den gesetzlichen Formulierungen nachfolgend als „Reisender“ bezeichnet - mit der AWS zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Hinweis zum Widerrufsrecht
1.1. Grundlage des Angebots der AWS und der Buchung des Reisenden sind die Leistungsbeschreibung und die ergänzenden Informationen der AWS für das Angebot des VIEL PASS soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
1.2. Die Tourismusstelle der Gemeinden sind nicht Vermittler des VIEL PASS bzw. des im Buchungsfall
zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie unterstützen den Gast im Einzelfall lediglich auf Nachfrage bei der Durchführung der Buchung durch ihn selbst entsprechend den nachfolgenden Buchungsmöglichkeiten.
1.3. Die Tourismusstellen sind nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
welche im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung der AWS stehen bzw. darüber hinausgehen oder davon abweichen.
1.4. Die Buchung des VIEL PASS kann erfolgen über die entsprechende Funktion des Allgäu-Walser Pass
bzw. der entsprechenden App oder den Internetauftritt der AWS unter https://www.allgaeu-walser-pass.com.
Nach Maßgabe der Regelung in Ziff. 1.2. sind Tourist Informationen, Kurverwaltungen und sonstige Vertriebspartner der AWS bzw. deren Mitarbeiter bei Vornahme der elektronischen Buchung behilflich. Buchungen per Fax, per E-Mail oder telefonisch sind nicht möglich.
1.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende der
AWS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die AWS zustande, welche dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger, welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Reisenden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, übermittelt wird.
1.6. Die AWS weist darauf hin, dass nach § 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §§ 651a,
651c BGB kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 3).
2. Bezahlung
2.1. Bei Buchungen, bei denen die Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht früher als 30 Tage vor
dem Leistungsbeginn des VIEL PASS zugeht, wird der gesamte Preis gegen Aushändigung des Sicherungsscheins sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden zahlungsfällig.
2.2. Bei Buchungen, bei denen dem Reisenden die Buchungsbestätigung früher als 30 Tage vor dem
Leistungsbeginn des VIEL PASS zugeht, ist keine Anzahlung zu leisten. In diesem Fall wird, soweit kein
Zahlungsweg mit Einzug des Preises durch die AWS (Kreditkarte, Zahlungssystem, Lastschrift) vereinbart
wurde durch Überweisung des Reisenden mit Gutschrift 30 Tage vor Leistungsbeginn des VIEL PASS
zahlungsfällig.
2.3. Leistet der Reisende die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die AWS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die AWS ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten so ist die AWS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff.3. zu belasten.
3. Rücktritt durch den Reisenden
3.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der AWS unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
3.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die AWS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die AWS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der AWS zu vertreten ist. Die AWS kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3.3. Die AWS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) bis zum 31. Tag 10%
b) vom 30. bis zum 21. Tag 20%
c) vom 20. bis zum 12. Tag 40%
d) vom 11. bis zum 04. Tag 60%
e) ab dem 3. Tag und bei vollständiger
Nichtinanspruchnahme der Leistungen 90%
3.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der AWS nachzuweisen, dass der AWS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von der AWS geforderte Entschädigungspauschale.
3.5. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB von der AWS durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der AWS7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
3.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4. Obliegenheiten des Reisenden
4.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit die AWS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige des Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
4.2. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der AWS an deren Geschäftssitz Kenntnis zu geben. Die Tourismusstelle der Gemeinden und die Gastgeber sind nicht bevollmächtigt, entsprechende Erklärungen des Reisenden entgegenzunehmen.
4.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels
der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende der AWS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der AWS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
5. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der AWS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der AWS zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die AWS wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die AWS zurückerstattet worden sind.
7. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
7.1. Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr.2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber AWS geltend zu machen.
7.2. Die in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
8. Information über Verbraucherstreitbeilegung
8.1. Die AWS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die AWS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die AWS verpflichtend würde, informiert die AWS die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die AWS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
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Reiseveranstalter ist:
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Theodor-Aufsberg-Str. 8
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Tel. +49 8321 69 373-51
Fax +49 8321 69 373 -99
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Geschäftsführer: Ulrich Hüttenrauch